Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Beratung und Betreuung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl von Arbeitgebern, Arbeitnehmer als auch Betriebsräten, hat in unserer Kanzlei eine jahrzehntelange Tradition.

Im Vorfeld der Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sind vorab viele Dinge zu klären, z.B., wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war, wie viele Mitarbeiter der Arbeitgeber insgesamt beschäftigt hat und vieles mehr.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit Ihnen praktische Lösungen sowie eine auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte taktische Herangehens- und Vorgehensweise.

Arbeitsrecht - vom Arbeitnehmer über den Arbeitgeber, bis hin zu Betriebsräten. Individuelle arbeitsrechtliche Betreuung Ihres Mandats.

Auf Arbeitnehmerseite prüfen wir gerne Ihre Arbeitsverträge, erteilte Zeugnisse, fragliche Ansprüche oder etwaige gegen Sie erhobene Forderungen und machen berechtigte Ansprüche für Sie außergerichtlich und gerichtlich geltend. Gerne vertreten wir Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie von Abmahnungen und Kündigungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in allen drei Instanzen.

Beachten Sie bei Erhalt einer Kündigung bitte unbedingt, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage erheben müssen. Vereinbaren Sie daher bitte umgehend nach Erhalt eines Kündigungsschreibens einen Termin mit uns. Dann können wir prüfen, ob ggf. eine Zurückweisung der Kündigung in Betracht kommt, welche unverzüglich erfolgen muss.

Auf Arbeitgeberseite stehen wir Ihnen insbesondere gerne bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Nachträgen, Aufhebungsverträgen, Anweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen sowie Kündigungen zur Verfügung.

Natürlich beraten wir Sie auch im Vorfeld geplanter Umstrukturierungen und bereiten Kündigungen einschließlich ggf. notwendiger Entlassungsanzeigen und Betriebsratsanhörungen für Sie vor sowie beantragen für Sie ggf. für die Kündigungen erforderliche Zustimmungen des Integrationsamts. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsräten, Gewerkschaften und Behörden sowie gerichtlich in sämtlichen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Christian Voß

Ihr Ansprechpartner für das
Arbeitsrecht


Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz