Strafrecht

Das Strafrecht gilt als das „schärfste Schwert“ des Staates - der letzte Lösungsweg zur Herstellung des Rechtsfriedens.

„Im Strafprozess prallen die Interessen des Staates mit einer obrigkeitlichen Wucht wie sonst nie auf die Interessen des Bürgers an der Abwehr unberechtigter Angriffe auf seine Freiheit, sein Vermögen und seine Ehre.“ (Stephan Barton, Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl.)

In dieser Situation ist es ratsam einen Strafverteidiger hinzuziehen, der gewissenhaft mit den Mitteln des Gesetzes für die Interessen seines Mandanten kämpft und damit Waffengleichheit herstellt.

Frühzeitige Weichenstellung


Bereits im Ermittlungsverfahren, d.h. bevor es zur Erhebung einer Anklage kommt, kann der Strafverteidiger oftmals wichtige Weichen stellen, um einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens zu bewirken. Daher zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren, sobald Sie sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen.


Darüber hinaus stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen des Strafrechts zur Seite:


  • Einspruch gegen Strafbefehl
  • Erlass eines Haftbefehls / Untersuchungshaft / Haftprüfungsverfahren
  • Vertretung im Hauptsacheverfahren nach Erhebung der öffentlichen Klage
  • Pflichtverteidigung
  • Betreuung während der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges (Haftprüfungsverfahren / Erhalt von Vollzugslockerungen
  • Ordnungswidrigkeiten: Anhörungen / Bußgeldbescheide, etc.

Verschiedene Perspektiven:


Im Mittelpunkt eines Strafprozesses steht naturgemäß der Beschuldigte, also derjenige, der einer Straftat verdächtig ist und zur Verantwortung gezogen werden soll.

Doch dort wo es einen Täter gibt, gibt es regelmäßig auch ein Opfer, das gleichermaßen rechtlich professionellen Beistand verdient hat.

Denn anders als viele vielleicht meinen, ist man als Geschädigte(r) bestimmter Straftaten nicht darauf beschränkt „bloß“ Strafanzeige zu erstatten sowie als Zeuge zu fungieren.


Vielmehr besteht die Möglichkeit sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Dies gilt insbesondere für das Hauptverfahren, wo grundsätzlich eine Beteiligung als „Nebenkläger“ und/oder „Adhäsionskläger“ in Betracht kommt.

In der Stellung als Nebenkläger hat man u.a. das Recht den Angeklagten sowie Zeugen zu befragen, Beweisanträge zu stellen oder auch Rechtsmittel einzulegen. Das Institut des Adhäsionsverfahrens wiederum ermöglicht die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bereits im Strafverfahren, so dass man sich u.U. die Anstrengung eines weiteren kostenintensiven Prozesses vor dem Zivilrichter erspart.

In jedem Fall aber kann der Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Ihnen darüber hinaus eine mentale Stütze während des oftmals sehr nervenaufreibenden und belastenden Strafverfahrens sein.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Renold Graalmann

Ihre Ansprechpartner für das
Strafrecht


Renold Graalmann, Rechtsanwalt und Notar a.D., Fachanwalt für Familienrecht