Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Kanzlei steht für Qualität und Kompetenz in der
Notartätigkeit seit 1949.

Gibt es keinen Ehevertrag, greifen bei Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Diese können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen im Falle einer Scheidung vorzubeugen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werde. Auch kurz vor der Scheidung ist dies noch möglich. Dann meist als sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.

Sie haben Fragen zum Thema Eheverträge, Trennungs- und / oder Scheidungsfolgenvereinbarungen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Herr Notar Dr. jur. Heinrich Hapig wurde bereits am 5. November 1949 durch den Chief Legal Officer der englischen Militärregierung ermächtigt das Amt des Notares im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg auszuüben. Wir sind damit eine der ältesten Notarkanzleien in Leer.

Zurzeit sind Herr Rechtsanwalt Felix Hapig, Herr Rechtsanwalt Christian Voß und Herr Rechtsanwalt Stefan Schüür gleichzeitig als Notare tätig.



Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Felix Hapig, Christian Voß und Stefan Schüür

Ihre Ansprechpartner (Notare) für die
Notariate in 26789 Leer, in 26826 Weener und 26835 Hesel


Felix Hapig, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Amtssitz als Notar in Leer)

Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Amtssitz als Notar in Leer)

Stefan Schüür, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht (Amtssitz als Notar in Hesel)