Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gibt es keinen Ehevertrag, greifen bei Scheidung die gesetzlichen Regelungen. Diese können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen im Falle einer Scheidung vorzubeugen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werde. Auch kurz vor der Scheidung ist dies noch möglich. Dann meist als sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung.