Sicherung der Vergütung – Das Bauforderungssicherungsgesetz

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Das Bauforderungssicherungsgesetz – oftmals die letzte Hoffnung in der Insolvenz. Geht ein Generalunternehmer in die Insolvenz, haben die Nachunternehmer meist das Nachsehen. Bauträger sowieso aber auch andere Generalunter- oder -übernehmer sind i.d.R. als GmbH organisiert. Bei ihrer Pleite ist selten noch etwas zu holen, es sei denn, die Geschäftsführer haften persönlich. Diese stehen ja oft schon in den Startlöchern, um nach einer Pleite mit der nächsten GmbH weiterzumachen; ihr persönliches Vermögen bleibt meist unangetastet. Eine persönliche Haftung kommt aber nur bei nachgewiesenen Rechtsverstößen, wie Insolvenzverschleppung oder Unterschlagung, in Betracht. Etwas Anderes kann aber gelten, wenn das Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) zur Anwendung gelangt.




Vergütungsanspruch vor fertiggestelltem Bau (Abschlagszahlungen) – Das wichtigste Sicherungsmittel des Bauunternehmers

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Bei den Abschlagszahlungen handelt es sich stets um Zahlungen die der Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen verlangen kann, bevor er sein Werk fertiggestellt hat. Diese Zahlungen stellen das effektivste Mittel für den Unternehmer dar, um sich gegen große Verluste auf Baustellen abzusichern. Der Unternehmer der das Instrument der Abschlagszahlung richtig anzuwenden weiß, kann die Höhe des Risikos, das er auf einer Baustelle eingeht, zu einem Großteil selber bestimmen und kontrollieren.