Immobilien-Kaufvertrag
Die Kanzlei steht für Qualität und Kompetenz in der
Notartätigkeit seit 1949.
Ihr Begleiter in allen Fragen des Immobilienverkaufs und Immobilienerwerbs - egal ob beim Kauf / Verkauf von Grundstücken oder Häusern, bei der Bildung oder Veräußerung von Wohnungseigentum oder aber beim Entwurf von Bauträgerverträgen und deren Beurkundung. Ebenso regeln wir dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Immobilienerwerb in beratungsintensiven Situationen, zum Beispiel bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckung.