Verkehrsrecht / Unfallregulierung

Einmal kurz nicht aufgepasst, schon ist es passiert. Es kommt zu einem Unfall. So-lange nur die Kraftfahrzeuge beschädigt sind, ist der Unfall noch einigermaßen glimpflich abgegangen, sind Personen verletzt, sieht dies schon anderes aus.

Generell gilt: Überlassen Sie die Unfallregulierung nicht den Kraftfahrzeugwerkstätten oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Versicherungsunternehmen als gewinnorientierte Unternehmen haben die Tendenz den Schaden „kleinzurechnen“ dies gilt umso mehr, wenn es die gegnerische Haftpflichtversicherung ist, die im eigenen Interesse und im Interesse des Versicherungsnehmers handelt.

Es ist eine Vielzahl an Schadenspositionen zu prüfen.


Das Rund-um-Sorglos-Packet welches Kfz-Werkstätten gerne anbieten, weckt den Eindruck, man müsse sich um nichts kümmern. Kfz-Werkstätten sind aber regelmäßig mit den Feinheiten der Regulierung überfordert, kennen nicht alle Ansprüche und dass nicht nur zum Nachteil des Geschädigten, sondern auch zum Nachteil der Kfz-Werkstatt, die möglicherweise nicht vollständig bezahlt wird oder nicht alles reparieren darf, was repariert werden könnte.



Ein Unfall, viele Schadenspositionen


So sind bei einem Verkehrsunfall nicht nur die reinen Kfz-Schäden zu prüfen, sondern eine Vielzahl an Schadenspositionen. Es ist die Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit dem eventuell vorhandenen Leasing- Unternehmen oder dem finanzierenden Bankhaus zu führen, Arztberichte müssen eingeholt werden und es ist zu prüfen, ob weitere Versicherungen existieren, die gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können, wie beispielsweise Unfallversicherungen sollte es zu einem Personenschaden gekommen sein. Auch der Sachverhalt der zum Unfall geführt hat, ist genau zu ermitteln, um die Haftung abschätzen zu können. Wichtig ist, dass das Unfallopfer, das keine Haftung trifft, sorgenfrei anwaltlichen Rat einholen kann, denn die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Höhe der Haftungs-quote getragen.



Eigenes Gutachten


Im Rahmen der Unfallregulierung vermitteln wir die Begutachtung des verunfallten Fahrzeuges, um ein neutrales Gutachten zu erhalten, auf dessen Basis dann die Regulierung des Unfalles durchgeführt wird. Ziel ist stets die möglichst schnelle Unfallregulierung, um Sie als Unfallopfer wieder schnell mobil zu bekommen, sei es durch die kurzfristige Beschaffung eines Mietwagens oder die Aufbereitung des Sachverhalts in einer Qualität, die zu einer schnellen Regulierung durch die gegnerische Haftversicherung führt.



Hilfe bei Personenschäden


Wenn Unfallbeteiligte verletzt sind gilt es, sorgfältig und schnell zu arbeiten. Wir korrespondieren mit den Ärzten, der Polizei und Versicherungen, um schnell und unbürokratisch Hilfe und Entschädigung zu besorgen. Dabei gilt es nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld durchzusetzen, sondern auch Einkommensnachteile auszugleichen, evtl. Spätfolgen einzubeziehen und Begleitfolgen wie Haushaltsführungsschäden zu regulieren. Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfallversicherung? Dann regulieren wir auf Wunsch auch deren evtl. Eintrittspflicht. Wir unterstützen Sie bei der Regulierung eines Verkehrsunfalles insbesondere auch dann, wenn ausländische Verkehrsteilnehmer am Unfall beteiligt waren oder Ihr Unfall nicht in Deutschland, sondern im Ausland passiert ist.


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Christian Voß

Ihr Ansprechpartner für
Bußgeldverfahren im Straßenverkehr


Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz