Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht schaffen Sie das ideale Instrument, um für die eigene Zukunft auch für den Fall vorzusorgen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen.
Sie erteilen damit einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Erlaubnis und Befugnis, alle Rechtsgeschäfte und Erklärungen für Sie vorzunehmen, bei denen eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist.

Die Einrichtung einer Betreuung wird dadurch in aller Regel entbehrlich.
Häufig und sinnvollerweise wird die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung ergänzt. Mit einer Patientenverfügung können Sie medizinische Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Sie wollen eine rechtsichere Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung erstellen lassen oder haben hierzu Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.


Nach entsprechender Vorbesprechung können wir Ihnen schnellstmöglich einen Termin zur Beurkundung Ihrer Vorsorgevollmacht und / oder Patientenverfügung bei einem unserer drei Notare anbieten.

Gerade aus Gründen der Rechtssicherheit ist die notarielle Beurkundung für eine Vorsorgevollmacht die ideale Form. Eine notariell beurkundete Vollmacht wird (in aller Regel) überall anerkannt und ist im Rechtsverkehr allgemein akzeptiert.

Zudem ist der Notar gesetzlich dazu verpflichtet von Amts wegen Ihre Geschäftsfähigkeit prüfen. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da die Vollmacht gerade dann zur Geltung kommen soll, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu entscheiden und zu handeln.

Für einige Rechtsgeschäfte – so z.B. die Aufnahme eines Darlehens, um Pflegekosten vorzufinanzieren – ist die notarielle Beurkundung sogar vorgeschrieben. Auch wenn Immobilienangelegenheiten geregelt werden sollen, muss die Vollmacht zumindest öffentlich (notariell) beglaubigt sein.


Herr Notar Dr. jur. Heinrich Hapig wurde bereits am 5. November 1949 durch den Chief Legal Officer der englischen Militärregierung ermächtigt das Amt des Notares im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg auszuüben. Wir sind damit eine der ältesten Notarkanzleien in Leer.

Zurzeit sind Herr Rechtsanwalt Felix Hapig, Herr Rechtsanwalt Christian Voß und Herr Rechtsanwalt Stefan Schüür gleichzeitig als Notare tätig.



Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und Sie erhalten kompetente und schnelle Antworten sowie Lösungsmöglichkeiten zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Felix Hapig, Christian Voß und Stefan Schüür

Ihre Ansprechpartner (Notare) für die
Notariate in 26789 Leer, in 26826 Weener und 26835 Hesel


Felix Hapig, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Amtssitz als Notar in Leer)

Christian Voß, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Amtssitz als Notar in Leer)

Stefan Schüür, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Familienrecht (Amtssitz als Notar in Hesel)