Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht schaffen Sie das ideale Instrument,
um für die eigene Zukunft auch für den Fall vorzusorgen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen zu treffen.
Sie erteilen damit einer oder mehreren Vertrauenspersonen die Erlaubnis und Befugnis, alle Rechtsgeschäfte und Erklärungen für Sie vorzunehmen, bei denen eine Stellvertretung rechtlich zulässig ist.
Die Einrichtung einer Betreuung wird dadurch in aller Regel entbehrlich.
Häufig und sinnvollerweise wird die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung ergänzt. Mit einer Patientenverfügung können Sie medizinische Behandlungswünsche festlegen, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können.