Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Beratung und Betreuung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl von Arbeitgebern, Arbeitnehmer als auch Betriebsräten, hat in unserer Kanzlei eine jahrzehntelange Tradition.
Im Vorfeld der Prüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sind vorab viele Dinge zu klären, z.B., wie lange der Arbeitnehmer beschäftigt war, wie viele Mitarbeiter der Arbeitgeber insgesamt beschäftigt hat und vieles mehr.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit Ihnen praktische Lösungen sowie eine auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte taktische Herangehens- und Vorgehensweise.